Rot-Weisse Hilfe: Verfahren wegen Beamtenbeleidigung eingestellt
Amtsgericht Aalen stellt Verfahren wegen Beamtenbeleidigung ein
Einige erinnern sich sicherlich noch an die Vorfälle vom Auswärtsspiel in Aalen im August 2014. Damals kam es zu unverhältnismäßigen Polizeimaßnahmen. Unter anderem wurde zwecks Personalienfeststellung wegen einer Sachbeschädigung der vereinseigene Sonderzug betreten obwohl der Täter bereits der Polizei übergeben wurde und der Sachverhalt demnach schon längst geklärt war. Eine aufgeheizte Stimmung war hiervon das Ergebnis. Über ein Jahr später musste sich nun ein RWH Mitglied vor dem Amtsgericht Aalen verantworten. Ursprünglich wurde ihm neben Beleidigung von Polizeibeamten noch Widerstand und Körperverletzung vorgeworfen. Letztendlich lautete vor Gericht der Vorwurf lediglich auf Beleidigung von Polizeibeamten. Im Verlauf der Hauptverhandlung, in dem eine Polizeibeamtin den Angeklagten nach ihrer Aussagen als Täter wieder erkennen würde, stellte sich heraus, dass seitens der Polizei ein Video sowohl dem Gericht als auch der Verteidigung vorenthalten wurde. Das Verfahren wurde daraufhin ausgesetzt. Der Staatsanwaltschaft war dieses Vorgehen der Polizei scheinbar auch etwas unwohl, so dass der Anregung des RWH-Anwalts Stefan Motzenbäcker auf Einstellung des Verfahrens zugestimmt wurde. Das Strafverfahren wurde schließlich ohne Auflage eingestellt, so dass das RWH Mitglied als unschuldig gilt.